Es darf gelacht werden! | |
Nein, ich habe heute schon eine Verordnung entworfen! |
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Verordnung | |
In den Gemeinden des Landkreises dürfen unbeschadet der Vorschriften der Vorschriften in §§ 5 - 10 und 12 - 16 des Ladenschlußgesetzes Friseurbetriebe und Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Ladenschlußgesetzes, außer Apotheken in der Zeit vom 15.03. bis 15.11. geöffnet sein: |